Rahmenbedingungen für Änderungen und Absagen
Stand: 11.03.2026
Empfohlene Rahmenbedingungen für Änderungen und Absagen von Musikveranstaltungen, die über das Buchungssystem vereinbart wurden:
Verlegung erforderlich: Neuer Termin, anderer Musiker
- Vereinbarungen über die Verlegung einer Musikveranstaltung sind nach Vertragsschluss nur noch einvernehmlich möglich.
- Können Sie sich auf einen Alternativtermin nicht einigen, kann ein vergleichbarer Ersatzmusiker eine gute Lösung sein.
Bei Absagen durch den Ausrichter der Veranstaltung
- Bei endgültigen Absagen bis vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin hat der Kunde 50% der vereinbarten Bruttogage zu zahlen.
- Bei späteren Absagen ist die volle Bruttogage an den Musiker zu zahlen.
Bei Absagen durch den Musiker
- Bei endgültigen Absagen durch den Musiker ist dem Kunden die volle Bruttogage zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt über den Zahlungsanbieter Stripe.
Höhere Gewalt oder Krankheit des Musikers
- Kann eine Musikveranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit des Musikers endgültig nicht stattfinden, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der vollen Bruttogage.